Die betriebliche Krankenvorsorge (bKV)
	
1. Die Ausgangssituation
Die betriebliche Krankenversicherung ist ein Bestandteil des betrieblichen 
Gesundheitsmanagements.
Die bKV ist ein vom Arbeitgeber installierter 
Krankenzusatz-Versicherungsvertrag, der den Krankenversicherungsschutz der 
gesetzlich versicherten Arbeitnehmer durch die individuell gewählten 
Zusatzleistungen in Richtung Privatpatient optimiert. 
Mittels der bKV erhöht der Arbeitgeber durch zusätzliche 
Arbeitnehmermotivation, gesteigerte Mitarbeiterbindung und verringerte 
krankheitsbedingte Fehlzeiten die Produktivität in seinem Unternehmen. Die 
zukunftsträchtige Kombination beider Versorgungssysteme bietet dem versicherten 
Arbeitnehmer im Versicherungsfall einen sofort erlebbaren Mehrwert. 
2.        
Das Problem

Engagierte Mitarbeiter sind das Herzstück eines jeden Unternehmens. Sie zu 
finden und zu halten sind Aufgaben, die Unternehmen vor immer größere 
Herausforderungen stellen.
Doch die 
demografische Entwicklung in Deutschland bringt noch weitere Risiken. Firmen 
müssen der Überalterung ihrer Belegschaft entgegenwirken, denn diese hat weitere 
direkte und indirekte Folgen
3.        
Die Lösung
Gesunde 
Mitarbeiter für ein gesundes Unternehmen
Die betriebliche Krankenversicherung ist ein vom Arbeitgeber 
installierte Gruppenversicherung im Bereich der Krankenzusatzversicherung, 
welche den Krankenversicherungsschutz der gesetzlich versicherten Belegschaft in 
Richtung Privatpatient optimiert.
Diese Zusatzabsicherung erlebt der Mitarbeiter als sofortigen 
Mehrwert und sorgt dadurch für zusätzliche Motivation und Mitarbeiterbindung. 
Durch diesen Effekt sowie durch die Senkung krankheitsbedingter Fehlzeiten wird 
die Produktivität im gesamten Unternehmen gesteigert. 
 
        
                           
4.        
Ihre Vorteile

Das soziale Engagement zahlt sich für das gesamte Unternehmen 
aus
Ein durch den Arbeitgeber organisierter Gruppenvertrag in 
Form einer betrieblichen Krankenversicherung bringt sowohl für das Unternehmen, 
als auch für die Mitarbeiter, Vorteile gegenüber einer individuell 
abgeschlossenen privaten Kranken-Zusatzversicherung.
5.        
Leistungsbausteine
der betrieblichen Krankenversicherung
Das Leistungsspektrum der betrieblichen Krankenversicherung 
ist groß. Die AKS Kanzlei in Partnerschaft mit der PVS GmbH hilft Ihnen die für 
Ihr Unternehmen passenden Leistungsbausteine beim passenden Versicherer zu 
finden.

Die Angebotspalette einer bKV:
§  
Privatpatientenstatus ohne Gesundheitsprüfung
§  Sofortiger 
Privatpatienten-Status für ambulante ärztliche Behandlung
§  Privatbehandlung 
im Krankenhaus und Unterbringung im Zweibettzimmer
§  Privatärztliche 
Zahnbehandlung und Zahnersatz
§  Freie Arzt- und 
Krankenhauswahl
§  Einfache 
Leistungsabrechnung inkl. GKV-Leistung (z.B. AXA)
§  Attraktive 
Überbrückung der Zeit bis zum Wechsel in die private Krankenversicherung 
§  Keine Zuzahlungen 
bei Arzneimitteln (z.B. AXA)
6.        
Steuerliche Behandlung der bKV_Beiträge
Seit 01. Januar 2014 gilt 
folgende Rechtslage:
§  Alternative 1:
Versicherungsbeiträge gelten 
als Barlohn und sind somit beim AN lohnzuversteuern und die 
Sozialversicherungsbeiträge sind abzuführen (Geldwerter Vorteil beim AN)
§  Alternative 2: 
Es kann die 
Individualversteuerung durchgeführt werden; die Beiträge gelten als Nettoentgelt 
und der AG muss die Steuern und Beiträge tragen (nicht zu empfehlen,
da sehr aufwändiges und komplexes Verfahren)
§  Alternative 3:
Der AG kann die 
Pauschalversteuerung nach § 40 EStG wählen: die Versicherungsbeiträge werden als 
sonstige Bezüge jährlich gezahlt; diese dürfen jährlich nicht > 1000 Euro pro Mitarbeiter sein 
und die Pauschalversteuerung ist beim Betriebsstätten-FA anzumelden. Die 
Sozialversicherungspflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und 
zu prüfen! Die bKV-Beiträge sowie die Pauschalsteuer und die ggfs. anfallenden 
Sozialversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben zu buchen.
§ 
Die Pauschalversteuerung 
nach § 
40 Abs. 
1 EStG ist 
nur möglich,
wenn es sich bei den Beiträgen sozialversicherungsrechtlich
um „einmalige Zuwendungen“ handelt 
und damit ein sonstiger Bezug 
beim 
Mitarbeiter vorliegt. Dies ist bei einer jährlichen 
Zahlungsweise der Fall. Gegebenenfalls 
wird auch eine 
halbjährliche Zahlungsweise anerkannt.
§ 
Die bKV sollte für eine 
größere Anzahl von Mitarbeitern 
(i.d.R. mind.
für 20 Arbeitnehmer) gewährt 
werden.
§ 
Die Pauschalierung von „sonstigen 
Bezügen“ ist nur 
bis zu 1.000 EUR 
je Mitarbeiter 
und Kalenderjahr 
möglich.
Die Pauschalversteuerung muss vom Arbeitgeber beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt beantragt 
werden.
Einzelheiten hierzu können den Lohnsteuerrichtlinien (40.1 Abs. 3 LStR 
2011) entnommen
werden.
Mit den 
folgenden Angaben ermittelt das Betriebsstättenfinanzamt den 
für das Unternehmen 
gültigen Pauschalsteuersatz:
§ 
Anzahl der betroffenen 
Mitarbeiter je Steuerklasse
§ 
Durchschnittliche 
Jahresarbeitslöhne (des laufenden Jahres bzw. des Vorjahres)
der insgesamt 
betroffenen Arbeitnehmer
§ 
Durchschnittlich je Arbeitnehmer gezahlte
„sonstige 
Bezüge“ (d. 
h. der durchschnittliche Jahresbeitrag zur bKV)
Auf die Beiträge,
die als sonstige Bezüge 
gelten, fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmeranteile 
zur 
Sozialversicherung 
stellen einen geldwerten Vorteil dar, 
der bei 
der Ermittlung 
des 
Pauschalsteuersatzes zusätzlich vom Finanzamt berücksichtigt 
wird.
§ 
Die Sozialversicherungspflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich 
und zu prüfen!
§ 
Die bKV-Beiträge sowie die Pauschalsteuer und die ggfs. anfallenden 
Sozialversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben zu buchen.
§ 
Eine lohnsteuerrechtliche Anfrage (Anrufungsauskunft) beim Betriebsstättenfinanzamt ist 
nach § 42e EStG 
gebührenfrei.
Bitte beachten Sie, 
dass 
die hier aufgeführten Informationen keine verbindliche steuerliche Auskunft 
darstellen.
Aus haftungsrechtlichen Gründen darf die 
AKS  Kanzlei  nur allgemeine
Auskünfte zu steuerlichen Fragen erteilen.
Beraten darf Sie nur ein Steuerberater. Ebenso dürfen wir keine Rechtsberatung 
vornehmen. Die internen
Gegebenheiten sind bei jedem Arbeitgeber unterschiedlich. Diese können jedoch wichtig für die Entscheidung sein. Wir empfehlen, mit dem eigenen Steuerberater bzw.
der eigenen
Steuerabteilung Rücksprache über die 
steuerlichen Konsequenzen zu 
halten.
7.        
Finanzierungsmöglichkeiten
Die Refinanzierung kann über den Weg der 
Nettolohnoptimierung (NeLO) 
dargestellt werden. 
NeLO
8.         
So profitiert der Arbeitgeber
Durch das Angebot einer bAV werden die 
Mitarbeiter motiviert; die Loyalität zum Unternehmen wird gesteigert
Krankheitsbedingte Ausfallzeiten

                                                                                                                                                                                                             
·         
Arbeitnehmer waren 2012 durchschnittlich 12,6 Tage arbeitsunfähig
                                                                                                                                                                                                             
·         
Spitzenreiter sind Erkrankungen des 
Muskel-Skelett-Systems
mit einem Anteil von
23,2 
Prozent (größter 
Anteil: Rückenschmerzen)
                                                                                                                                                                                                             
·         
Zitat:
„Im Zuge 
umfassender Organisations- und Personalentwicklung haben sich in den letzten 
Jahren viele Unternehmen verstärkt des Themas »betrieblicher Krankenstand«
angenommen.“
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus 2010

 So 
teuer ist der Produktionsausfall für den Betrieb
So 
teuer ist der Produktionsausfall für den Betrieb
Ø 
Fehltage x Anzahl Arbeitnehmer x Ausfallkosten
Beispiel
für Handwerksbetrieb mit 25
Beschäftigten:
12,6 Fehltage x 25 Arbeitnehmer x 327 € = 103.005 €
Und wie hoch sind Ihre individuellen 
Produktionsausfallkosten?

9.        
So profitiert der Mitarbeiter
§  Der Mitarbeiter baut frühzeitig eine 
lebenslange garantierte Altersrente auf.
§  Er sichert sich attraktive 
Steuervorteile sowie hohe Ersparnisse bei den Sozialabgaben
§  Selbst bei einer Insolvenz des 
Arbeitgebers sind die Beiträge gesichert; der Mitarbeiter hat einen direkten 
Anspruch gegenüber der Versicherung bzw. der Pensionskasse
§  Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens 
bleibt die unverfallbare Anwartschaft auf die Versorgung erhalten; der Vertrag 
kann privat fortgesetzt oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Durch die Umwandlung von 
Gehaltserhöhungen in eine effiziente bAV umgeht der Mitarbeiter die kalte 
Progression. Das bedeutet mehr Rente und weniger Steuern anstatt weniger 
Nettoeinkommen durch höhere Steuersätze.
10.    
Die Highlights sind
§  Geringer Verwaltungsaufwand
·       
Unkomplizierte 
Abwicklung
·       
Aufnahme des 
Mitarbeiters über Listenanmeldung
·       
Leistungsabwicklung direkt zwischen dem Versicherer und dem Mitarbeiter
§  Sofortiger Mehrwert beim Mitarbeiter
                                   
·         
Wichtige 
Versorgungslücken werden geschlossen
                                   
·         
Weitergabe sofort 
erlebbarer Vorteile durch hochwertige Versicherungsbausteine, die der 
Mitarbeiter sofort nutzen kann
§  Erweiterung des betrieblichen Gesundheitsmanagements
                                   
·        
Die betriebliche 
Gesundheitsförderung wird ausgebaut à die bKV bildet die Grundlage
§  Die einzelnen bKV-Gesundheitsbausteine 
sind i.d.R. frei kombinierbar 
§  
Die bKV ist hervorragend kombinierbar mit der bAV und der Nettolohn-Optimierung
§  Die bKV weist eine hohe 
Beitragsstabilität aus
§  Die Beitragshöhe ist individuell 
gestaltbar
§  Die bKV bietet eine integrierbare Lösung 
in einem betrieblichen Gesundheits-Management