Die betriebliche Krankenvorsorge (bKV)
1. Die Ausgangssituation
Die betriebliche Krankenversicherung ist ein Bestandteil des betrieblichen
Gesundheitsmanagements.
Die bKV ist ein vom Arbeitgeber installierter
Krankenzusatz-Versicherungsvertrag, der den Krankenversicherungsschutz der
gesetzlich versicherten Arbeitnehmer durch die individuell gewählten
Zusatzleistungen in Richtung Privatpatient optimiert.
Mittels der bKV erhöht der Arbeitgeber durch zusätzliche
Arbeitnehmermotivation, gesteigerte Mitarbeiterbindung und verringerte
krankheitsbedingte Fehlzeiten die Produktivität in seinem Unternehmen. Die
zukunftsträchtige Kombination beider Versorgungssysteme bietet dem versicherten
Arbeitnehmer im Versicherungsfall einen sofort erlebbaren Mehrwert.
2.
Das Problem
Engagierte Mitarbeiter sind das Herzstück eines jeden Unternehmens. Sie zu
finden und zu halten sind Aufgaben, die Unternehmen vor immer größere
Herausforderungen stellen.
Doch die
demografische Entwicklung in Deutschland bringt noch weitere Risiken. Firmen
müssen der Überalterung ihrer Belegschaft entgegenwirken, denn diese hat weitere
direkte und indirekte Folgen
3.
Die Lösung
Gesunde
Mitarbeiter für ein gesundes Unternehmen
Die betriebliche Krankenversicherung ist ein vom Arbeitgeber
installierte Gruppenversicherung im Bereich der Krankenzusatzversicherung,
welche den Krankenversicherungsschutz der gesetzlich versicherten Belegschaft in
Richtung Privatpatient optimiert.
Diese Zusatzabsicherung erlebt der Mitarbeiter als sofortigen
Mehrwert und sorgt dadurch für zusätzliche Motivation und Mitarbeiterbindung.
Durch diesen Effekt sowie durch die Senkung krankheitsbedingter Fehlzeiten wird
die Produktivität im gesamten Unternehmen gesteigert.
4.
Ihre Vorteile
Das soziale Engagement zahlt sich für das gesamte Unternehmen
aus
Ein durch den Arbeitgeber organisierter Gruppenvertrag in
Form einer betrieblichen Krankenversicherung bringt sowohl für das Unternehmen,
als auch für die Mitarbeiter, Vorteile gegenüber einer individuell
abgeschlossenen privaten Kranken-Zusatzversicherung.
5.
Leistungsbausteine
der betrieblichen Krankenversicherung
Das Leistungsspektrum der betrieblichen Krankenversicherung
ist groß. Die AKS Kanzlei in Partnerschaft mit der PVS GmbH hilft Ihnen die für
Ihr Unternehmen passenden Leistungsbausteine beim passenden Versicherer zu
finden.
Die Angebotspalette einer bKV:
§
Privatpatientenstatus ohne Gesundheitsprüfung
§ Sofortiger
Privatpatienten-Status für ambulante ärztliche Behandlung
§ Privatbehandlung
im Krankenhaus und Unterbringung im Zweibettzimmer
§ Privatärztliche
Zahnbehandlung und Zahnersatz
§ Freie Arzt- und
Krankenhauswahl
§ Einfache
Leistungsabrechnung inkl. GKV-Leistung (z.B. AXA)
§ Attraktive
Überbrückung der Zeit bis zum Wechsel in die private Krankenversicherung
§ Keine Zuzahlungen
bei Arzneimitteln (z.B. AXA)
6.
Steuerliche Behandlung der bKV_Beiträge
Seit 01. Januar 2014 gilt
folgende Rechtslage:
§ Alternative 1:
Versicherungsbeiträge gelten
als Barlohn und sind somit beim AN lohnzuversteuern und die
Sozialversicherungsbeiträge sind abzuführen (Geldwerter Vorteil beim AN)
§ Alternative 2:
Es kann die
Individualversteuerung durchgeführt werden; die Beiträge gelten als Nettoentgelt
und der AG muss die Steuern und Beiträge tragen (nicht zu empfehlen,
da sehr aufwändiges und komplexes Verfahren)
§ Alternative 3:
Der AG kann die
Pauschalversteuerung nach § 40 EStG wählen: die Versicherungsbeiträge werden als
sonstige Bezüge jährlich gezahlt; diese dürfen jährlich nicht > 1000 Euro pro Mitarbeiter sein
und die Pauschalversteuerung ist beim Betriebsstätten-FA anzumelden. Die
Sozialversicherungspflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und
zu prüfen! Die bKV-Beiträge sowie die Pauschalsteuer und die ggfs. anfallenden
Sozialversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben zu buchen.
§
Die Pauschalversteuerung
nach §
40 Abs.
1 EStG ist
nur möglich,
wenn es sich bei den Beiträgen sozialversicherungsrechtlich
um „einmalige Zuwendungen“ handelt
und damit ein sonstiger Bezug
beim
Mitarbeiter vorliegt. Dies ist bei einer jährlichen
Zahlungsweise der Fall. Gegebenenfalls
wird auch eine
halbjährliche Zahlungsweise anerkannt.
§
Die bKV sollte für eine
größere Anzahl von Mitarbeitern
(i.d.R. mind.
für 20 Arbeitnehmer) gewährt
werden.
§
Die Pauschalierung von „sonstigen
Bezügen“ ist nur
bis zu 1.000 EUR
je Mitarbeiter
und Kalenderjahr
möglich.
Die Pauschalversteuerung muss vom Arbeitgeber beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt beantragt
werden.
Einzelheiten hierzu können den Lohnsteuerrichtlinien (40.1 Abs. 3 LStR
2011) entnommen
werden.
Mit den
folgenden Angaben ermittelt das Betriebsstättenfinanzamt den
für das Unternehmen
gültigen Pauschalsteuersatz:
§
Anzahl der betroffenen
Mitarbeiter je Steuerklasse
§
Durchschnittliche
Jahresarbeitslöhne (des laufenden Jahres bzw. des Vorjahres)
der insgesamt
betroffenen Arbeitnehmer
§
Durchschnittlich je Arbeitnehmer gezahlte
„sonstige
Bezüge“ (d.
h. der durchschnittliche Jahresbeitrag zur bKV)
Auf die Beiträge,
die als sonstige Bezüge
gelten, fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmeranteile
zur
Sozialversicherung
stellen einen geldwerten Vorteil dar,
der bei
der Ermittlung
des
Pauschalsteuersatzes zusätzlich vom Finanzamt berücksichtigt
wird.
§
Die Sozialversicherungspflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
und zu prüfen!
§
Die bKV-Beiträge sowie die Pauschalsteuer und die ggfs. anfallenden
Sozialversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben zu buchen.
§
Eine lohnsteuerrechtliche Anfrage (Anrufungsauskunft) beim Betriebsstättenfinanzamt ist
nach § 42e EStG
gebührenfrei.
Bitte beachten Sie,
dass
die hier aufgeführten Informationen keine verbindliche steuerliche Auskunft
darstellen.
Aus haftungsrechtlichen Gründen darf die
AKS Kanzlei nur allgemeine
Auskünfte zu steuerlichen Fragen erteilen.
Beraten darf Sie nur ein Steuerberater. Ebenso dürfen wir keine Rechtsberatung
vornehmen. Die internen
Gegebenheiten sind bei jedem Arbeitgeber unterschiedlich. Diese können jedoch wichtig für die Entscheidung sein. Wir empfehlen, mit dem eigenen Steuerberater bzw.
der eigenen
Steuerabteilung Rücksprache über die
steuerlichen Konsequenzen zu
halten.
7.
Finanzierungsmöglichkeiten
Die Refinanzierung kann über den Weg der
Nettolohnoptimierung (NeLO)
dargestellt werden.
NeLO
8.
So profitiert der Arbeitgeber
Durch das Angebot einer bAV werden die
Mitarbeiter motiviert; die Loyalität zum Unternehmen wird gesteigert
Krankheitsbedingte Ausfallzeiten
·
Arbeitnehmer waren 2012 durchschnittlich 12,6 Tage arbeitsunfähig
·
Spitzenreiter sind Erkrankungen des
Muskel-Skelett-Systems
mit einem Anteil von
23,2
Prozent (größter
Anteil: Rückenschmerzen)
·
Zitat:
„Im Zuge
umfassender Organisations- und Personalentwicklung haben sich in den letzten
Jahren viele Unternehmen verstärkt des Themas »betrieblicher Krankenstand«
angenommen.“
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus 2010
So
teuer ist der Produktionsausfall für den Betrieb
Ø
Fehltage x Anzahl Arbeitnehmer x Ausfallkosten
Beispiel
für Handwerksbetrieb mit 25
Beschäftigten:
12,6 Fehltage x 25 Arbeitnehmer x 327 € = 103.005 €
Und wie hoch sind Ihre individuellen
Produktionsausfallkosten?
9.
So profitiert der Mitarbeiter
§ Der Mitarbeiter baut frühzeitig eine
lebenslange garantierte Altersrente auf.
§ Er sichert sich attraktive
Steuervorteile sowie hohe Ersparnisse bei den Sozialabgaben
§ Selbst bei einer Insolvenz des
Arbeitgebers sind die Beiträge gesichert; der Mitarbeiter hat einen direkten
Anspruch gegenüber der Versicherung bzw. der Pensionskasse
§ Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens
bleibt die unverfallbare Anwartschaft auf die Versorgung erhalten; der Vertrag
kann privat fortgesetzt oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Durch die Umwandlung von
Gehaltserhöhungen in eine effiziente bAV umgeht der Mitarbeiter die kalte
Progression. Das bedeutet mehr Rente und weniger Steuern anstatt weniger
Nettoeinkommen durch höhere Steuersätze.
10.
Die Highlights sind
§ Geringer Verwaltungsaufwand
·
Unkomplizierte
Abwicklung
·
Aufnahme des
Mitarbeiters über Listenanmeldung
·
Leistungsabwicklung direkt zwischen dem Versicherer und dem Mitarbeiter
§ Sofortiger Mehrwert beim Mitarbeiter
·
Wichtige
Versorgungslücken werden geschlossen
·
Weitergabe sofort
erlebbarer Vorteile durch hochwertige Versicherungsbausteine, die der
Mitarbeiter sofort nutzen kann
§ Erweiterung des betrieblichen Gesundheitsmanagements
·
Die betriebliche
Gesundheitsförderung wird ausgebaut à die bKV bildet die Grundlage
§ Die einzelnen bKV-Gesundheitsbausteine
sind i.d.R. frei kombinierbar
§
Die bKV ist hervorragend kombinierbar mit der bAV und der Nettolohn-Optimierung
§ Die bKV weist eine hohe
Beitragsstabilität aus
§ Die Beitragshöhe ist individuell
gestaltbar
§ Die bKV bietet eine integrierbare Lösung
in einem betrieblichen Gesundheits-Management