Die betriebliche Krankenvorsorge (bKV)

Stand 2016

1.         Die Ausgangssituation

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

 

Die bKV ist ein vom Arbeitgeber installierter Krankenzusatz-Versicherungsvertrag, der den Krankenversicherungsschutz der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer durch die individuell gewählten Zusatzleistungen in Richtung Privatpatient optimiert.

Mittels der bKV erhöht der Arbeitgeber durch zusätzliche Arbeitnehmermotivation, gesteigerte Mitarbeiterbindung und verringerte krankheitsbedingte Fehlzeiten die Produktivität in seinem Unternehmen. Die zukunftsträchtige Kombination beider Versorgungssysteme bietet dem versicherten Arbeitnehmer im Versicherungsfall einen sofort erlebbaren Mehrwert.

 

2.         Das Problem

 

 

 

 

Engagierte Mitarbeiter sind das Herzstück eines jeden Unternehmens. Sie zu finden und zu halten sind Aufgaben, die Unternehmen vor immer größere Herausforderungen stellen.

Doch die demografische Entwicklung in Deutschland bringt noch weitere Risiken. Firmen müssen der Überalterung ihrer Belegschaft entgegenwirken, denn diese hat weitere direkte und indirekte Folgen

 

 

 

 

 

 

 

 

3.         Die Lösung

Gesunde Mitarbeiter für ein gesundes Unternehmen

 

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein vom Arbeitgeber installierte Gruppenversicherung im Bereich der Krankenzusatzversicherung, welche den Krankenversicherungsschutz der gesetzlich versicherten Belegschaft in Richtung Privatpatient optimiert.

Diese Zusatzabsicherung erlebt der Mitarbeiter als sofortigen Mehrwert und sorgt dadurch für zusätzliche Motivation und Mitarbeiterbindung. Durch diesen Effekt sowie durch die Senkung krankheitsbedingter Fehlzeiten wird die Produktivität im gesamten Unternehmen gesteigert.

 

       

                           

 

 

4.         Ihre Vorteile

 

 

 

 

Das soziale Engagement zahlt sich für das gesamte Unternehmen aus

 

Ein durch den Arbeitgeber organisierter Gruppenvertrag in Form einer betrieblichen Krankenversicherung bringt sowohl für das Unternehmen, als auch für die Mitarbeiter, Vorteile gegenüber einer individuell abgeschlossenen privaten Kranken-Zusatzversicherung.

 

 

 

 

 

 

5.         Leistungsbausteine

der betrieblichen Krankenversicherung

 

Das Leistungsspektrum der betrieblichen Krankenversicherung ist groß. Die AKS Kanzlei in Partnerschaft mit der PVS GmbH hilft Ihnen die für Ihr Unternehmen passenden Leistungsbausteine beim passenden Versicherer zu finden.

 

Die Angebotspalette einer bKV:

§  Privatpatientenstatus ohne Gesundheitsprüfung

§  Sofortiger Privatpatienten-Status für ambulante ärztliche Behandlung

§  Privatbehandlung im Krankenhaus und Unterbringung im Zweibettzimmer

§  Privatärztliche Zahnbehandlung und Zahnersatz

§  Freie Arzt- und Krankenhauswahl

§  Einfache Leistungsabrechnung inkl. GKV-Leistung (z.B. AXA)

§  Attraktive Überbrückung der Zeit bis zum Wechsel in die private Krankenversicherung

§  Keine Zuzahlungen bei Arzneimitteln (z.B. AXA)

 

6.         Steuerliche Behandlung der bKV_Beiträge

 

Seit 01. Januar 2014 gilt folgende Rechtslage:

§  Alternative 1:

Versicherungsbeiträge gelten als Barlohn und sind somit beim AN lohnzuversteuern und die Sozialversicherungsbeiträge sind abzuführen (Geldwerter Vorteil beim AN)

§  Alternative 2:

Es kann die Individualversteuerung durchgeführt werden; die Beiträge gelten als Nettoentgelt und der AG muss die Steuern und Beiträge tragen (nicht zu empfehlen,
da sehr aufwändiges und komplexes Verfahren)

§  Alternative 3:

Der AG kann die Pauschalversteuerung nach § 40 EStG wählen: die Versicherungsbeiträge werden als sonstige Bezüge jährlich gezahlt; diese dürfen jährlich nicht > 1000 Euro pro Mitarbeiter sein und die Pauschalversteuerung ist beim Betriebsstätten-FA anzumelden. Die Sozialversicherungspflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und zu prüfen! Die bKV-Beiträge sowie die Pauschalsteuer und die ggfs. anfallenden Sozialversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben zu buchen.

 

Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG

§  Die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG ist nur möglich, wenn es sich bei den Beitgen sozialversicherungsrechtlich um „einmalige Zuwendungen“ handelt und damit ein sonstiger Bezug beim Mitarbeiter vorliegt. Dies ist bei einer jährlichen Zahlungsweise der Fall. Gegebenenfalls wird auch eine halbjährliche Zahlungsweise anerkannt.

§  Die bKV sollte für eine größere Anzahl von Mitarbeitern (i.d.R. mind. für 20 Arbeitnehmer) gewährt werden.

§  Die Pauschalierung von sonstigen Bezügen“ ist nur bis zu 1.000 EUR je Mitarbeiter und Kalenderjahr möglich.

 

Beantragung beim Betriebsstättenfinanzamt

Die Pauschalversteuerung muss vom Arbeitgeber beim zusndigen Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden.
Einzelheiten hierzu können den Lohnsteuerrichtlinien (40.1 Abs. 3 LStR 2011) entnommen werden.

Mit den folgenden Angaben ermittelt das Betriebsstättenfinanzamt den für das Unternehmen gültigen Pauschalsteuersatz:

§  Anzahl der betroffenen Mitarbeiter je Steuerklasse

§  Durchschnittliche Jahresarbeitslöhne (des laufenden Jahres bzw. des Vorjahres) der insgesamt betroffenen Arbeitnehmer

§  Durchschnittlich je Arbeitnehmer gezahlte sonstige Bezüge“ (d. h. der durchschnittliche Jahresbeitrag zur bKV)

 

Auf die Beiträge, die als sonstige Bezüge gelten, fallen Sozialversicherungsbeitge an. Die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung stellen einen geldwerten Vorteil dar, der bei der Ermittlung des Pauschalsteuersatzes zusätzlich vom Finanzamt berücksichtigt wird.

§  Die Sozialversicherungspflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und zu prüfen!

§  Die bKV-Beiträge sowie die Pauschalsteuer und die ggfs. anfallenden Sozialversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben zu buchen.

§  Eine lohnsteuerrechtliche Anfrage (Anrufungsauskunft) beim Betriebsstättenfinanzamt ist nach § 42e EStG gebührenfrei.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Informationen keine verbindliche steuerliche Auskunft darstellen. Aus haftungsrechtlichen Gründen darf die AKS  Kanzlei  nur allgemeine Auskünfte zu steuerlichen Fragen erteilen. Beraten darf Sie nur ein Steuerberater. Ebenso dürfen wir keine Rechtsberatung vornehmen. Die internen Gegebenheiten sind bei jedem Arbeitgeber unterschiedlich. Diese können jedoch wichtig für die Entscheidung sein. Wir empfehlen, mit dem eigenen Steuerberater bzw. der eigenen Steuerabteilung cksprache über die steuerlichen Konsequenzen zu halten.

 

7.         Finanzierungsmöglichkeiten

Die Refinanzierung kann über den Weg der Nettolohnoptimierung (NeLO) dargestellt werden. NeLO

 

8.          So profitiert der Arbeitgeber

Durch das Angebot einer bAV werden die Mitarbeiter motiviert; die Loyalität zum Unternehmen wird gesteigert

 

Krankheitsbedingte Ausfallzeiten

 

 

                                                                                                                                                                                                              ·          Arbeitnehmer waren 2012 durchschnittlich 12,6 Tage arbeitsunfähig

                                                                                                                                                                                                              ·          Spitzenreiter sind Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems mit einem Anteil von

23,2 Prozent (größter Anteil: Rückenschmerzen)

                                                                                                                                                                                                              ·          Zitat:

„Im Zuge umfassender Organisations- und Personalentwicklung haben sich in den letzten Jahren viele Unternehmen verstärkt des Themas »betrieblicher Krankenstand« angenommen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus 2010

 

 

12321

So teuer ist der Produktionsausfall für den Betrieb

 

Ø Fehltage x Anzahl Arbeitnehmer x Ausfallkosten

 

Beispiel für Handwerksbetrieb mit 25 Beschäftigten:

 

12,6 Fehltage x 25 Arbeitnehmer x 327 € = 103.005 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Und wie hoch sind Ihre individuellen Produktionsausfallkosten?

 

Fehlzeitenkosten-1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9.         So profitiert der Mitarbeiter

§  Der Mitarbeiter baut frühzeitig eine lebenslange garantierte Altersrente auf.

§  Er sichert sich attraktive Steuervorteile sowie hohe Ersparnisse bei den Sozialabgaben

§  Selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Beiträge gesichert; der Mitarbeiter hat einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung bzw. der Pensionskasse

§  Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bleibt die unverfallbare Anwartschaft auf die Versorgung erhalten; der Vertrag kann privat fortgesetzt oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.

Durch die Umwandlung von Gehaltserhöhungen in eine effiziente bAV umgeht der Mitarbeiter die kalte Progression. Das bedeutet mehr Rente und weniger Steuern anstatt weniger Nettoeinkommen durch höhere Steuersätze.

 

10.     Die Highlights sind

§  Geringer Verwaltungsaufwand

·        Unkomplizierte Abwicklung

·        Aufnahme des Mitarbeiters über Listenanmeldung

·        Leistungsabwicklung direkt zwischen dem Versicherer und dem Mitarbeiter

§  Sofortiger Mehrwert beim Mitarbeiter

                                    ·          Wichtige Versorgungslücken werden geschlossen

                                    ·          Weitergabe sofort erlebbarer Vorteile durch hochwertige Versicherungsbausteine, die der Mitarbeiter sofort nutzen kann

§  Erweiterung des betrieblichen Gesundheitsmanagements

                                    ·         Die betriebliche Gesundheitsförderung wird ausgebaut à die bKV bildet die Grundlage

§  Die einzelnen bKV-Gesundheitsbausteine sind i.d.R. frei kombinierbar

§  Die bKV ist hervorragend kombinierbar mit der bAV und der Nettolohn-Optimierung

§  Die bKV weist eine hohe Beitragsstabilität aus

§  Die Beitragshöhe ist individuell gestaltbar

§  Die bKV bietet eine integrierbare Lösung in einem betrieblichen Gesundheits-Management